Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.09.2013
I. Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. Das Wort „Kaufsache“ bezeichnet im folgenden auch eine Sache i.S.v. § 651 BGB. Diese Bedingungen gelten für sämtliche kaufvertraglichen und werklieferungsvertraglichen Beziehungen, die der Kunde mit der Firma Niedermair GmbH eingeht. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Niedermair GmbH auch im vorvertraglichen Stadium, werden von diesen Bedingungen erfasst.
(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, womit sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Abweichungen gelten nur, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(3) Wird der Auftrag abweichend von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Sie gelten auch dann, wenn die Firma Niedermair GmbH Aufträge in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt und Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, soweit es sich um Geschäfte verwandter Art handelt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei Nachfolgegeschäften auch immer dann, wenn nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(5) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 310 I, 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
II. Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot i.S.v. §145, 147 II BGB zu qualifizieren, so kann die Firma Niedermair GmbH dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen, die Annahme kann auch durch Zusenden der Ware erfolgen.
(2) An Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Firma
Niedermair GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde einer schriftlichen Zustimmung. Angebotsunterlagen, Fotos, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sind auf Aufforderung auf unsere Kosten zurückzusenden.
(3) Angebote der Firma Niedermair GmbH sind stets freibleibend, wenn keine Bindungsfrist angegeben wird.
(4) Die Firma Niedermair GmbH ist berechtigt, die Ausführung einer Bestellung von Vorauszahlung oder Leistung von Sicherheiten abhängig zu machen.
III. Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Firma Niedermair GmbH „ab Werk“, Kosten für Transport, Verpackung, ggf. Installation und Einweisung sind nicht eingeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, sofern der Kunde nicht gleichzeitig Endabnehmer ist, nicht in den Preisen der Firma Niedermair GmbH eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Skonti sowie vergleichbare Abschläge vom Kaufpreis, Rabatte u.ä. werden nicht gewährt.
(4) Rechnungen sind mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen und rein netto innerhalb vom 20 Tagen zur Zahlung fällig, sofern der Kunde nicht sofort in bar bezahlt. Zahlungen sind an die Firma Niedermair GmbH direkt zu leisten. Zahlungen an Vertreter bzw. Zusteller, die nicht ausdrücklich zum Zahlungsempfang bzw. zum Inkasso ausgewiesen sind, sind nicht zulässig und nicht schuldbefreiend. Für den Fall einer Stundung gelten Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(5) Vom Kunden an die Firma Niedermair GmbH übergebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten und EC-Karten nimmt die Firma Niedermair GmbH nur zahlungshalber entgegen. Eventuell anfallende Diskont-, Inkasso-, Einziehungs- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden
(6) Die Firma Niedermair GmbH ist berechtigt, Forderungen und Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen zu verkaufen oder abzutreten.
(7) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Befindet sich der Kunde der Firma Niedermair GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
(9) Der Firma Niedermair GmbH steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat und die Leistungsansprüche der
Firma Niedermair GmbH hierdurch gefährdet werden. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Sofern Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden auslösen, kann die Firma Niedermair GmbH vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde der Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht nachkommt. Das Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Leistungspflicht nachgekommen ist und diese Leistung nicht nach den Vorschriften der InsO anfechtbar ist. Gesetzliche Rechte der Firma Niedermair GmbH werden durch diese Ziffer nicht eingeschränkt.
(10) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung durch den Kunden ist im Zweifel ein Anerkenntnis, dass die Ware frei von Mängeln ist, die vertragsgemäße Beschaffenheit ausweist und die Lieferung vollständig war.
IV. Lieferzeit - Verzugsschäden
(1) Die Firma Niedermair GmbH ist nur verpflichtet, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, wenn der Kunde seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat. Insbesondere müssen alle organisatorischen Fragen abgeklärt sein.
(2) Die Firma Niedermair GmbH haftet gegenüber dem Kunden nur für Verzugsschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Niedermair GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Firma Niedermair GmbH haftet darüber hinaus auch bei der einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch erstreckt sich die Haftung in letzterem Fall nicht auf vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden.
(3) Regelungen des Kunden, die pauschalierte Verzugsschäden vorsehen, erkennt die Firma Niedermair GmbH nicht an. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, Verzugsschäden konkret nachzuweisen.
(4) Wird die Lieferung durch Umstände, die die Firma Niedermair GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, verhindert oder erschwert, z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Fehlen von wichtigen Materialien, Betriebsstörungen, Transportstörungen etc., ist die Firma
Niedermair GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies Schadensersatzansprüche auslöst. Dies gilt nur, wenn die Firma Niedermair GmbH alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Lieferung durchzuführen.
(5) Bei ausbleibender, unrichtiger oder unvollständiger Selbstbelieferung aus anderen als den in Ziffer 4 dargestellten Gründen (insbesondere schuldhafte Nichtleistung durch einen Zulieferer) ist die Firma
Niedermair GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und die Firma Niedermair GmbH kein Verschulden trifft. Dem Kunden steht in diesem Fall nur ein Anspruch auf Erstattung der Gegenleistung zu.
V. Erfüllungsort – Transportgefahr
(1) Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Erfüllungsort ist in diesem Fall Glonn, wo die Kaufsachen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lagern. Unabhängig vom Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs jedoch stets dann auf den Kunden über, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden versendet wird. Geht die Ware während des Transports unter, ist die Firma Niedermair GmbH verpflichtet, etwaige Ansprüche gegen das transportierende Unternehmen an den Kunden abzutreten, wenn dieser gleichzeitig erklärt, dass er wegen des Untergangs keine Ansprüche gegen die Niedermair GmbH geltend macht.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, wird die Firma Niedermair GmbH die Lieferung durch eine Transport-versicherung abdecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(3) Wird eine Anlieferung durch die Firma Niedermair GmbH per LKW vereinbart, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit für LKW bis zum Bordstein gegeben ist. Er hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass ein Be- und Entladen durch mechanische Hebevorrichtungen möglich ist.
VI. Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Wareneingang beim Kunden,
gerügt werden. Nicht erkennbare Mängel müssen unverzüglich bei Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntwerden gerügt werden. Diese Ziffer gilt nur, wenn für beide Teile ein Handelsgeschäft vorliegt.
(2) Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Beseitigung des Mangels erfolgt, steht der Firma Niedermair GmbH zu. Die Firma Niedermair GmbH ist verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfüllungsort einer etwaigen Nacherfüllung ist stets der Firmensitz der Firma Niedermair GmbH in Glonn. Die Firma Niedermair GmbH ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt.
(3) Die Firma Niedermair GmbH haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Niedermair GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Die Firma Niedermair GmbH haftet darüber hinaus auch bei der einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Jedoch erstreckt sich die Haftung in diesem Fall nicht auf vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden. Ziffer 3 gilt entsprechend, wenn der Kunde Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist, sowie bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.
(4) Gewährleistungsansprüche des Kunden, die nicht der Verjährung nach § 438 I Nr. 1 und 2 oder 634 a BGB unterfallen, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Die zwingenden Vorschriften zum Lieferregress werden auch sonst nicht beschränkt.
(5) Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme der gelieferten Ware z.B. im Zuge der Nacherfüllung hat die Firma Niedermair GmbH Anspruch auf Vergütung derjenigen Nutzungen und Wertminderungen, die ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden können. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung zusammen gelten nachfolgend dargestellte Pauschalsätze. Erfolgt der Rücktritt oder die Rücknahme
im 1. Halbjahr, 10 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge, im 2. Halbjahr, 20 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
im 3. Halbjahr, 30 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge, im 4. Halbjahr, 40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
im 5. Halbjahr, 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge, im 6. Halbjahr, 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge.
Sind die Sachen unbenutzt oder durch ihre Benutzung in ihrem Wiederverwendungszweck nicht beeinträchtigt, ist kein Wertersatz zu leisten. Die obigen Pauschalsätze ermäßigen sich in diesem Fall um 50 %. Gegenüber den pauschalen Ansprüchen bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass der Wert der Nutzungen bzw. die Wertminderung geringer war. Der Firma Niedermair GmbH bleibt der Nachweis offen, dass der Wert der Nutzungen bzw. die Wertminderung höher war. § 346 III BGB bleibt unberührt.
(6) Waren, welche die Firma Niedermair GmbH im demontierten Zustand zum Kauf anbietet, sind vom Kunden unabhängig davon, dass diese Waren im montierten Zustand von der Firma Niedermair GmbH ausgestellt und präsentiert werden, gebrauchsfertig zu montieren. Die Firma Niedermair GmbH führt eine Montage nur dann durch, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Mitarbeiter der Firma Niedermair GmbH sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Firma Niedermair GmbH hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von den Mitarbeitern der Firma Niedermair GmbH ausgeführt, sind Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Ausführung der nicht geschuldeten Arbeiten, insbesondere Mängelrechte und Schadensersatz, gegenüber der Firma Niedermair GmbH ausgeschlossen. Die Bekanntgabe von Montagefirmen durch die Firma Niedermair GmbH stellen reine Empfehlungen dar und begründen keine Pflichten im Verhältnis zwischen der Firma Niedermair GmbH und dem Kunden. Pflichtverletzungen dieser Firmen begründen keinerlei Ansprüche gegenüber der Firma Niedermair GmbH.
(7) Unsere Ware darf nur dann in andere Sachen eingebaut werden, wenn zuvor eine Funktionskontrolle durchgeführt wurde. Stichproben sind nicht ausreichend. Die Funktionskontrolle ist schriftlich zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, diese Pflicht auch denjenigen aufzuerlegen, an die er unsere Ware weiterveräußert.
(8) Die Kosten des Ausbaus einer defekten / des Einbaus einer im Zuge der Nacherfüllung gelieferten Sache sind nicht Teil des Anspruchs auf Nacherfüllung. Ansprüche des Kunden auf Ersatz dieser Kosten setzen ein Verschulden der Firma Niedermair GmbH voraus. Liegt die Lieferung an den Kunden mehr als 6 Monate zurück, muss der Kunde das Verschulden beweisen.
(9) § 478 V BGB findet im Verhältnis Kunden – Firma Niedermair GmbH keine Anwendung. § 478 I – IV sind somit nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde die Sache selbst an einen Unternehmer weiterverkauft, der sie wiederum (ggf. über weitere Zwischenstationen) an einen Endverbraucher veräußert.
(10) Entstehen dem Kunden Aufwendungen i.S.d. § 439 II BGB für die die Firma Niedermair GmbH haftet, so kann die Firma Niedermair GmbH verlangen, dass die Aufwendungen der Höhe nach pauschaliert werden, sofern der Netto-Verkaufspreis der verkauften Sache € 400,00 nicht übersteigt.
Die Pauschale beträgt das 1-fache des Netto-Verkaufspreises bis zu einem Netto-Verkaufspreis von € 400,00.
(11) Bei unbegründeten Reklamationen hat der Kunde der Firma Niedermair GmbH die entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung zu erstatten.
VII Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie aller weiteren Forderungen, die der Firma Niedermair GmbH gegen den Kunden zustehen oder bis zum Einbau der gelieferten Sachen als wesentlicher Bestandteil in ein Gebäude, bleiben alle von der Firma Niedermair GmbH gelieferten Gegenstände im Eigentum der Firma Niedermair GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt sichert in diesem Fall den Saldo. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern. Diese Ermächtigung sowie die Ermächtigung die Ware einzubauen, zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, einen Insolvenzantrag stellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
(2) Wird Vorbehaltsware von dem Kunden an Dritte veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt einen dem Wert der Sache zum Zeitpunkt der Veräußerung entsprechenden, erstrangigen Teilbetrag seiner Forderung gegen den Dritten an die Firma Niedermair GmbH ab. Die Firma Niedermair GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für die Firma Niedermair GmbH einzuziehen. Diese Ermächtigung erlischt jedoch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, einen Insolvenzantrag stellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sollten dennoch Zahlungen an den Kunden erfolgen, so ist er verpflichtet, die eingehenden Beträge von seinem übrigen Vermögen getrennt für die Firma Niedermair GmbH treuhänderisch zu verwalten. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Niedermair GmbH die zum Einzug der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere die Abnehmer namhaft zu machen und die erforderlichen Urkunden und Unterlagen auszuhändigen.
(3) Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von der Firma Niedermair GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.
(4) Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, ist die Firma Niedermair GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für eine Intervention erforderliche Unterlagen wie Pfändungsprotokolle, gerichtliche Beschlüsse u.ä. sind zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Pfändung oder Beschlagnahme sofort schriftlich, unter Hinweis auf die Rechte der Firma Niedermair GmbH zu widersprechen und entsprechende Belege an die pfändende oder beschlagnahmende Stelle zu übersenden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Verlust, Feuer, Wasser, und sonstige Gefahren ausreichend zu versichern und der Firma Niedermair GmbH die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Ansprüche aus Versicherungen für die Vorbehaltsware an die Firma Niedermair GmbH ab. Die Firma Niedermair GmbH nimmt die Abtretung an.
(6) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen umgebildet oder verarbeitet, so erfolgt dies im Namen und Interesse der Firma Niedermair GmbH. Die Firma Niedermair GmbH ist insoweit Hersteller i.S.v. § 950 BGB. Bei einer Umbildung oder Verarbeitung zusammen mit nicht der Firma Niedermair GmbH gehörenden Sachen erwirbt die Firma Niedermair GmbH Miteigentum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt auch der Kunde Miteigentum, so überträgt er es schon jetzt an die Firma Niedermair GmbH.
(7) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Niedermair GmbH nicht gehörenden beweglichen Sachen vermischt, verarbeitet oder verbunden, erwirbt die Firma Niedermair GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von der Firma Niedermair GmbH zur Verfügung gestellten Sache zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dies gilt mit der Maßgabe, dass wenn die Sache des Kunden, mit der die Vermischung vorgenommen wurde, als Hauptsache anzusehen ist, der Kunde der Firma Niedermair GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt.
(8) Die gemäß Nr. 2 im Eigentum und gemäß Nr. 3 im Miteigentum der Firma Niedermair GmbH stehende Ware sichert die Forderungen der Firma Niedermair GmbH in gleicher Weise, wie die ursprünglich gelieferte Vorbehaltsware.
(9) Wird die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück/Gebäude des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt einen dem Wert der Sache zum Zeitpunkt des Einbaus entsprechenden, erstrangigen Teilbetrag seiner Forderung gegen einen zukünftigen Käufer des Grundstücks/ des Gebäudes, an die Firma Niedermair GmbH. Die Firma Niedermair GmbH nimmt diese Abtretungen bereits jetzt an. Wird die Immobilie an mehrere Dritte veräußert, so wird jeweils ein erstrangiger Teilbetrag der Kaufpreisforderung gegen den Dritten abgetreten, in dessen Teil der Immobilie die Sache verbaut wird.
(10) Wird die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück/Gebäude eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt einen dem Wert der verbauten Sache zum Zeitpunkt des Einbaus entsprechenden, erstrangigen Teilbetrag seiner Vergütungsforderung gegen den Dritten an die Firma Niedermair GmbH ab. Die Firma Niedermair GmbH nimmt diese Abtretungen bereits jetzt an.
(11) Übersteigt der realisierbare Wert der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen die Ansprüche der Firma Niedermair GmbH gegen den Kunden um mehr als 10 %, so ist die Firma Niedermair GmbH verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.
(12) Als Vorbehaltsware im Sinne von Abs VII Satz 1-12 dieser Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch Waren der Firma Niedermair GmbH in Kommissions- und Konsiliarlägern.
(13) Im Falle einer Abtretung bzw. eines Verkaufes von Forderungen gemäß Abschnitt III Ziff 6 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird das Vorbehaltseigentum und alle Rechte daran an den Aufkäufer mitübertragen.
VIII Gerichtsstand – Anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(2) Die Firma Niedermair GmbH ist wahlweise berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht weltweit in Anspruch zu nehmen.
(3) Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.
IX Datenspeicherung
Die Firma Niedermair GmbH verarbeitet im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
X Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten an Nächsten kommen. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.
Glonn, im September 2013,
Niedermair GmbH, Thomas Niedermair